Kommunalbericht 2015 - Nr. 5 Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen
- finanzielle Nachteile durch Fehler in der Sachbearbeitung -
Örtliche Träger der Sozialhilfe gewährten Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen, ohne hierfür örtlich zuständig zu sein. Im Einzelfall beliefen sich die Leistungen auf bis zu 60.000 €.
Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen, wurden Kostenbeiträge zum Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen von den Leistungsberechtigten nicht immer erhoben. Im Übrigen unterblieb vielfach die erforderliche Einkommensüberprüfung bei der Teilnahme an der Mittagsverpflegung.
Nach dem Tod von Leistungsempfängern in Werkstätten stellten einige örtliche Träger der Sozialhilfe keine Ermittlungen zum Nachlass an, obwohl die Pflicht von Erben zum Ersatz von Kosten der Eingliederungshilfe zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört.
Im Rahmen der Hilfegewährung unterblieb häufig die Prüfung, ob vorrangige Leistungsansprüche der Werkstattbesucher bestehen.