Kommunalbericht 2015 - Nr. 4 Einsatz der Informationstechnik bei Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
- Einsparungen ohne Qualitätsverluste möglich -
Die Kommunen steuerten den Einsatz der Informationstechnik entgegen den haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht durch geeignete Ziele, Kennzahlen und Leistungsmengen.
Städte vernetzten Verwaltungsgebäude und Schulen zumeist leitungsgebunden. Funktions- und Wirtschaftlichkeitsvorteile von Richtfunkverbindungen blieben weitgehend ungenutzt. Im Einzelfall belief sich der Barwertvorteil einer Richtfunkverbindung gegenüber einer Standleitung auf über 470.000 € in fünf Jahren.
Vielfach verfügten Verwaltungen neben Multifunktionsgeräten noch über zahlreiche Arbeitsplatzdrucker unterschiedlichster Typen. Bei verstärkter Nutzung von Multifunktionsgeräten ist durchschnittlich ein Drucker für drei Arbeitsplätze ausreichend. Wird diese Quote eingehalten, lassen sich die Betriebskosten mindern. Zudem wären allein bei den geprüften Verwaltungen einmalige Ausgaben von 0,5 Mio. € für die Ersatzbeschaffung von Arbeitsplatzdruckern einsparbar.
Die Möglichkeiten zur Virtualisierung von Servern waren noch nicht ausreichend genutzt. Würden sie ausgeschöpft, könnten die geprüften Gemeinden und Gemeindeverbände einmaligen Beschaffungsaufwand für Server von 500.000 € vermeiden und die Energiekosten für den Serverbetrieb um 111.000 € jährlich verringern.
Für die Erledigung zentraler IT-Aufgaben ist eine Personalausstattung ausreichend, bei der eine Vollzeitkraft 85 bis 100 IT-Arbeitsplätze betreut. Bei 10 von 19 geprüften Verwaltungen betreute eine Vollzeitkraft hingegen weniger als 80 IT-Arbeitsplätze.
Unzureichende Risikovorsorge in Bezug auf die Ausfallsicherheit von IT-Systemen führte zu teilweise längerfristigen Beeinträchtigungen der Verwaltungsabläufe.