Kommunalbericht 2015 - Nr. 3 Vermögensschäden durch dolose Handlungen
- Kassensicherheit verbessern -
In den Jahren 2012 bis 2014 verursachten 14 bekannt gewordene Fälle doloser Handlungen von Bediensteten kommunaler Verwaltungen und Unternehmen Schäden von mindestens 0,7 Mio. €. Nach Erkenntnissen des Rechnungshofs sowie der seiner Fachaufsicht unterstehenden Gemeindeprüfungsämter waren in diesen Fällen häufig elementare Anforderungen an die Kassensicherheit nicht beachtet worden. Beispiele:
Dienstanweisungen zur Buchführung und Abwicklung von Kassenvorgängen waren entgegen den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung nicht erlassen worden.
Die erforderliche Funktionstrennung zwischen der IT-Administration und der Finanzbuchhaltung war nicht immer beachtet worden. Zu umfangreiche Berechtigungen im Finanzwesen begünstigten dolose Handlungen.
Die Vertraulichkeit von Passwörtern für Zugriffe auf das Finanzwesen war nicht gewährleistet.
Kassenanordnungen wurden verspätet erstellt, unzureichend geprüft oder hatten keinen prüffähigen Inhalt.
Verwaltungen richteten Zahlstellen ein, ohne die hierfür erforderlichen Regelungen zu treffen und den Kassenbestand regelmäßig auf Plausibilität zu prüfen.
Beim Einsatz von Registrierkassen fehlten Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Stornofunktion; Inhalte von Kassenbons erfüllten nicht die erforderliche Belegfunktion.
Veruntreuungen wurden ermöglicht, weil Girokonten ohne Kenntnis der Kasse eingerichtet waren.