Kommunalbericht 2014 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 16. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält im Wesentlichen Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände. Er wird ergänzt durch Beiträge, in denen exemplarisch aufgezeigt wird, dass den Kommunen nach wie vor noch eigene Konsolidierungsspielräume verbleiben, die konsequent zur Verbesserung der Haushaltslage genutzt werden sollten.
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktionen.
Bei seiner Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich der Rechnungshof wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2013, hinsichtlich der Angaben zum Haushaltsausgleich auf die Haushaltsplanung bis 2013. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt. Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung sind die Zahlen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen. Zahlenabweichungen gegenüber dem Kommunalbericht 2013 beruhen auf Berichtigungen der Statistik sowie auf zensusbedingt geänderten Einwohnerzahlen.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.