Kommunalbericht 2013 - Nr. 6 Besitzstandsleistungen nach Artikel 51 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
- hohe Fehlerquote bei der Sachbearbeitung -
Die Anspruchsvoraussetzungen der Besitzstandsleistungen waren in den Akten überwiegend nicht oder unvollständig dokumentiert. Fehler in der Sachbearbeitung waren die Folge.
Da vorrangige Leistungen nicht ausreichend geprüft wurden, bestand die Gefahr von Überzahlungen.
Gründe für eine Kürzung, ein Ruhen oder einen Wegfall der Leistungen sowie für eine Anrechnung anderer Leistungen wurden nicht immer berücksichtigt.
Die für die Besitzstandsleistungen maßgebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Leistungsempfänger waren häufig mangelhaft ermittelt.
Bei den geprüften Stellen wurden Überzahlungen von rund 120.000 € festgestellt. Bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung sind jährliche Aufwandminderungen von rund 100.000 € möglich.