Kommunalbericht 2013 - Nr. 5 Organisation und Personalbedarf der Sozialämter
- Hinweise zur sachgerechten Aufgabenzuweisung und zur Personalbedarfsermittlung -
Prüfungen bei Sozialämtern von sechs Landkreisen und drei kreisfreien Städten zeigten, dass die Zuordnung von Hilfen auf Sachbearbeiter noch optimiert werden kann.
So waren Hilfen mit vergleichbaren Anspruchsvoraussetzungen häufig verschiedenen Stellen zugewiesen. Dadurch mussten Daten mehrfach erfasst werden und die Vorteile einer einheitlichen Sachbearbeitung wurden nicht genutzt.
Andererseits hatten Sozialämter Zuständigkeiten gebündelt, obwohl die Sachbearbeitung keine Spezialisierung erforderte. Dies galt zum Beispiel für den Vollzug des Bildungs- und Teilhabepakets.
Bei einer Reihe von Aufgaben lassen sich Effizienzgewinne erzielen, wenn die Sachbearbeitung zentralisiert wird. Dies betrifft insbesondere die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die Überprüfung der Voraussetzungen für Krankenversicherungsschutz sowie die Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialämter.
Die bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erforderliche Hilfeplanung hatten die Sozialämter zu sehr den Leistungsanbietern überlassen.
Im Kommunalberichtsbeitrag werden für ausgewählte Aufgaben Orientierungswerte zur Bemessung des Personalbedarfs veröffentlicht.