Kommunalbericht 2013 - Nr. 4 Kommunale Bauhöfe
- Organisation straffen, Steuerung verbessern und Personalaufwand reduzieren -
Einige Kommunen hatten ihre Bauhöfe organisatorisch (Eigenbetrieb) oder rechtlich (Anstalt des öffentlichen Rechts) verselbstständigt. Nach Einführung der kommunalen Doppik bietet auch die Rechtsform des Regiebetriebs eine Eigenbetrieben und Anstalten gleichwertige Möglichkeit zur betriebswirtschaftlichen Steuerung des kommunalen Bauhofs.
Die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit beim Betrieb von Bauhöfen blieben weitgehend ungenutzt. Deren finanzielle Vorteile werden auch durch neuere Rechtsprechung zur Steuerpflicht von Beistandsleistungen nicht zwingend ausgeschlossen.
Angesichts der Vielzahl kleiner Bauhöfe in Ortsgemeinden lässt die Einrichtung eines zentralen Verbandsgemeindebauhofs in vielen Fällen Wirtschaftlichkeitsvorteile erwarten.
Bauhoftypische Aufgaben waren vielfach nicht beim Bauhof zentralisiert, sondern wurden auch durch andere Organisationseinheiten, zum Beispiel Eigenbetriebe, wahrgenommen. Eine stärkere Bündelung führt generell zu einer besseren Auslastung von Personal und Sachmitteln.
Bei den meisten Bauhöfen fehlten valide Daten zum Aufgabenumfang, eine Leistungsdokumentation sowie eine strukturierte Auftragsverwaltung. Steuerungsmängel und unzutreffende Kostenzuordnungen waren die Folge.
Obwohl der Personalaufwand der Bauhöfe durchschnittlich 76 % des Gesamtaufwands betrug, gab es kaum belastbare Personalbedarfsberechnungen. Die Stellenausstattung je 1.000 Einwohner wies erhebliche Unterschiede auf.
Um Anhaltswerte für den Personalbedarf zu gewinnen, sollten sich Bauhöfe mehr als bisher untereinander vergleichen.
Facharbeiter wurden vielfach über Bedarf beschäftigt. Bei Einhaltung einer bedarfsgerechten Facharbeiterquote könnten die Bauhöfe ihren Personalaufwand um rund 2,6 Mio. € jährlich verringern.
Vermeidbarer Personalaufwand entstand auch durch
eine überhöhte Eingruppierung von Beschäftigten,
die Zahlung von Erschwerniszuschlägen ohne Vorliegen der tarifvertraglichen Voraussetzungen,
die Anordnung von Rufbereitschaften in sachlich nicht gerechtfertigtem Umfang sowie
nicht produktive Zeiten für die Rückkehr zum Betriebsgebäude, um dort die Pausen zu verbringen.
Die häufig zu starren Arbeitszeitregelungen sollten an die vor allem saisonbedingten Schwankungen im Arbeitsaufkommen angeglichen werden.
Der wirtschaftliche Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten war vielfach nicht gewährleistet. Einsatzkosten wurden überwiegend nicht erfasst, teure Sonderfahrzeuge, zum Beispiel Kehrmaschinen, waren teilweise minimal ausgelastet. Dem Betrieb eigener Werkstätten sowie von Eigenverbrauchstankstellen gingen häufig keine Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit der Nutzung entsprechender Leistungen Dritter voraus.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kosten- und Leistungsrechnung war bei vielen Bauhöfen noch nicht eingeführt. Kostenverrechnungssätze für die interne Verrechnung von Bauhofleistungen sowie die Abrechnung gegenüber Dritten waren oftmals nicht kostendeckend.