Kommunalbericht 2013 - Nr. 1 Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände
- noch keine durchgreifende Besserung in Sicht -
Die rheinland-pfälzischen Kommunen erzielten 2012 Einnahmen von 11,0 Mrd. €, damit 0,4 Mrd. € mehr als 2011. Der neuerliche Rekordbetrag reichte nicht aus, die ebenfalls gestiegenen Ausgaben von 11,4 Mrd. € zu decken. Die Finanzierungslücke betrug 0,4 Mrd. € und bestand damit im 23. Jahr in Folge.
In keinem anderen Flächenland gab es eine derartig negative Entwicklung.
Mit fast 3,6 Mrd. € erreichten die Steuereinnahmen einen neuen Höchststand. Dennoch lagen sie mit 890 € je Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt der Flächenländer (984 € je Einwohner). Daran änderten auch die zahlreichen Hebesatzerhöhungen bei den Realsteuern nichts.
Den größten Anteil an den Ausgaben hatten die Personalausgaben mit 2,4 Mrd. € und die Sozialausgaben mit 2,3 Mrd. €.
Dagegen gingen die Investitionsausgaben erneut zurück. Mit 1,1 Mrd. € wurden 8 % weniger verausgabt als noch vor zehn Jahren.
Trotz rückläufiger Investitionen stieg die Verschuldung aus Investitionskrediten auch 2012 an und erreichte 5,5 Mrd. €.
Noch übertroffen wurde diese Entwicklung von den Krediten zur Liquiditätssicherung. Mit 6,1 Mrd. € war der Schuldenstand so hoch wie nie zuvor. Im Flächenländervergleich der Pro-Kopf-Verschuldung waren nur noch die saarländischen Gemeinden mit 1.870 € je Einwohner höher verschuldet als die Kommunen in Rheinland-Pfalz (1.526 € je Einwohner).
Insoweit hat der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz die Liquiditätskreditbelastung noch nicht maßgeblich beeinflusst. Den Entlastungen durch die teilweise Tilgung von Altschulden standen deutlich höhere Schuldenaufnahmen gegenüber.
Eine Verbesserung ist nur zu erreichen, wenn der Haushaltsausgleich gelingt und dadurch neue Liquiditätskredite vermieden werden. Hierzu sollten die Aufsichtsbehörden mehr als bisher ihre Befugnisse bei der Prüfung der Haushaltspläne ausschöpfen. In diesem Zusammenhang wäre auch zu erwägen, den 1991 abgeschafften Genehmigungsvorbehalt für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wieder einzuführen.
Sofern keine durchgreifende Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eintritt, können die Kommunen in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen und höhere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erwarten. Dazu trägt die beabsichtigte Neuregelung des Finanzausgleichs nur zu einem vergleichsweise geringen Teil bei, da voraussichtlich lediglich 50 Mio. € an zusätzlichen Landesmitteln in den Finanzausgleich fließen.
Die Einnahmeverbesserungen reichen allerdings zur Haushaltskonsolidierung nicht aus, wenn - entsprechend der Tendenz der Vorjahre - die Ausgaben ebenfalls stark steigen. Deren Entwicklung ist zwar - zum Beispiel aufgrund von Tariflohn- und Besoldungserhöhungen - nur begrenzt von den Kommunen beeinflussbar. Dennoch müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit das Ausgabenwachstum deutlich hinter den Einnahmesteigerungen zurückbleibt.
Dass noch Spielräume für Haushaltsverbesserungen bestehen, zeigen die Prüfungserfahrungen des Rechnungshofs, die in den nachfolgenden Beiträgen beispielhaft dargestellt werden.