Kommunalbericht 2012 - Zusammenfassende Darstellung
Obwohl die rheinland-pfälzischen Kommunen 2011 Einnahmen auf Rekordniveau erzielten, war ihre Finanzlage insgesamt nach wie vor desolat:
Trotz eines gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mrd. € geringeren Finanzierungsdefizits deckten im 22. Jahr in Folge die Einnahmen (10,6 Mrd. €) nicht die Ausgaben (11,0 Mrd. €). In keinem anderen Flächenland erwirtschafteten die Gemeinden und Gemeindeverbände über einen derart langen Zeitraum ununterbrochen Defizite.
Am negativen kommunalen Finanzierungssaldo der Flächenländer hatten die rheinland-pfälzischen Kommunen einen Anteil von 18 %1 bei einem Bevölkerungsanteil von 5 %.
Obgleich die Steuereinnahmen (netto) mit 3,3 Mrd. € fast den Höchststand des Jahres 2008 erreichten, waren insbesondere die Realsteuereinnahmen im Ländervergleich weiterhin unterdurchschnittlich. Dies war u. a. auf die nach wie vor unterdurchschnittlichen Steuerhebesätze zurückzuführen.
Die Personal- und Sozialausgaben lagen als größte Ausgabenblöcke mit jeweils rund 2,3 Mrd. € fast gleichauf. Mit 82 % in zehn Jahren war die Wachstumsdynamik bei den Ausgaben für Sozialleistungen besorgniserregend. Sie übertrifft die Zuwächse der anderen Ausgabenarten bei weitem.
Die Finanzierungslücke führte zu einem erneuten Anstieg der Verschuldung. Im Jahr 2011 übertraf die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände den Durchschnittswert der Kommunen der anderen Flächenländer um nahezu 70 %.
Noch dramatischer ist der Vergleich bei den Liquiditätskrediten. Hier wurde der Durchschnitt um mehr als 160 % übertroffen.
Für 2012 geht die Bundesregierung von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 0,7 % aus. Ohne eine Rückführung der Ausgaben werden die aufgrund der Wachstumserwartungen prognostizierten Steuermehreinnahmen die kommunale Finanzlage insgesamt nicht verbessern können.
Der zur Tilgung der Altschulden ab 2012 vom Land aufgelegte Kommunale Entschuldungsfonds ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Er kann aber nur dann positive Wirkungen entfalten, wenn nicht zugleich neue Schulden in einer den Abbau übersteigenden Höhe aufgenommen werden. Sollten weiterhin Defizite in vergleichbarem Umfang wie bisher erwirtschaftet werden, stünden der Verringerung der Altschulden von 3,1 Mrd. € bis 20262 insgesamt neue Schulden aus Liquiditätskrediten von rund 4,5 Mrd. € gegenüber. Wie sich die Kostenübernahme bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund auswirkt, bleibt abzuwarten.
Für eine nachhaltige Trendwende bei den kommunalen Finanzen reicht daher der Entschuldungsfonds nicht aus. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz muss das Land spätestens ab 2014 seine Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich deutlich erhöhen. Ungeachtet dessen müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände weitere erhebliche Anstrengungen zum Haushaltsausgleich unternehmen. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Die Ausschöpfung des Konsolidierungspotenzials darf auch nicht unter Hinweis auf die sog. “Vergeblichkeitsfalle“, wonach eigene Sparbemühungen vor dem Hintergrund nicht beeinflussbarer Ausgaben ohne Nutzen seien, unterbleiben.
Dass Konsolidierungsmöglichkeiten bei den Kommunen bestehen, zeigen am Ende dieses Berichts aufgeführte Beispiele aus der Prüfungspraxis des Rechnungshofs. Der Verzicht auf Ausgaben sowie die Erzielung zusätzlicher Einnahmen wäre nicht mit unzumutbaren Beschränkungen des Selbstverwaltungsrechts verbunden gewesen.
Fußnoten:
- Errechnet auf der Grundlage von vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts.
Laufzeit des Kommunalen Entschuldungsfonds.