Kommunalbericht 2011 - Nr. 4 Erschließungsbeiträge
- Einnahmemöglichkeiten werden noch nicht ausgeschöpft -
Die unvollständige oder verzögerte Erhebung von Erschließungsbeiträgen führte bei den Gemeinden teilweise zu erheblichen Einnahmeausfällen.
Fehlende oder unklare Satzungsregelungen hindern gegebenenfalls die Beitragserhebung.
Bei der Planung und Ausgestaltung von Erschließungsanlagen wurden die Voraussetzungen für die Beitragsfähigkeit unzureichend berücksichtigt.
Gemeinden nutzten die Möglichkeit, den Erschließungsaufwand durch Vorausleistungen vorzufinanzieren, nicht im gebotenen Umfang.
Ein Teil der Erschließungskosten wurde nicht in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen.
Erschließungsanlagen wurden verzögert gewidmet und Erschließungsbeiträge verspätet erhoben. Zinsnachteile waren die Folge.
Kommunen stundeten Beiträge zinslos oder schlugen sie nieder, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen. Bei Niederschlagungen unterblieben Vorkehrungen gegen den Eintritt der Zahlungsverjährung.