Kommunalbericht 2011 - Nr. 3 Erzieherische Hilfen
- Kommunale Pflichtaufgabe mit Einsparpotenzial -
Der finanzielle Aufwand für erzieherische Hilfen erreichte in Rheinland-Pfalz mit 364 Mio. € im Jahr 2009 den bisher höchsten Stand. Ausgaben und Fallzahlen lagen über dem Bundesdurchschnitt.
Erzieherische Hilfen werden weit überwiegend von Leistungsanbietern der freien Jugendhilfe erbracht. Schlecht verhandelte Entgeltvereinbarungen, unzureichende Kontrolle der Leistungserbringung und mangelhafte Prüfung der Abrechnungen verursachten vermeidbare Aufwendungen der Jugendämter, die sich in Einzelfällen auf mehr als 200.000 € beliefen.
Bei ambulanten Hilfen wurden Möglichkeiten der Aufwandminderung durch Einsatz von Honorarkräften kaum genutzt.
Die Hilfeplanung für längerfristige Hilfen wies erhebliche Mängel auf. Kostenerwägungen spielten regelmäßig keine Rolle. Überlange Planungsintervalle führten zu einer überdurchschnittlichen Hilfedauer und infolge dessen zu erhöhten Aufwendungen. Alternativen zur Heimunterbringung, der mit Abstand kostenintensivsten Hilfeart, wurden im Rahmen der Hilfeplanung teilweise unzureichend berücksichtigt.
Der wirtschaftlichen Jugendhilfe fehlten bei der Verwaltungssachbearbeitung vielfach die erforderlichen Informationen, um Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die Zuständigkeit festzustellen. Soweit sie vorhanden waren, wurden sie nicht immer genutzt. Das führte dazu, dass vorrangige Leistungen und Kostenerstattungsansprüche gegen andere Jugendhilfeträger nicht oder nur unzureichend geltend gemacht sowie Leistungen ohne Zuständigkeit erbracht wurden. Erhebliche Schäden, in einem Fall rund 1 Mio. €, waren die Folge.
Kostenbeiträge der Eltern und jungen Menschen zu erzieherischen Hilfen wurden in zu geringer Höhe festgesetzt und zu selten überprüft.