Kommunalbericht 2010 - Vorbemerkungen
Seit 1997 berichtet der Rechnungshof im Kommunalbericht über die Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie über Erkenntnisse und Erfahrungen, die er aus einer Vielzahl von laufenden Prüfungen der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung (§ 110 Abs. 5 GemO i. V. m. § 111 Abs. 1 LHO) oder aus Querschnittsprüfungen gewonnen hat. Die Berichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktionen. Sie sollen dazu beitragen, dass auch die nicht in die Prüfung einbezogenen Kommunen aufgrund der Hinweise des Rechungshofs eigenes fehlerhaftes und unwirtschaftliches Verwaltungshandeln erkennen und verbessern, oder es gar nicht erst entstehen lassen.
Ab 2009 wird in zweijährigem Turnus über die Entwicklung der Kommunalfinanzen und bedeutsame Ergebnisse der Kommunalprüfung unterrichtet. In den Zwischenjahren wird ausschließlich über die finanzielle Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände berichtet.