Jahresbericht 2023 - Nr. 9 Asservatenverwaltung bei den Polizeibehörden
- unzulängliche IT-Unterstützung, Verwahrung verbesserungsbedürftig, Regelungen mangelhaft -
Die für die Asservatenverwaltung eingesetzten IT-Verfahren waren veraltet und genügten den spezifischen Anforderungen an eine recht- und ordnungsmäßige Asservatenverwaltung nicht mehr. Daten, die bei den Asservatenstellen erfasst wurden, waren oft unvollständig, fehlerhaft und nicht mehr aktuell. Auswertungen zu Kontroll- und Steuerungszwecken waren ebenso wenig möglich wie ein automatisierter Datenaustausch u. a. mit den zuständigen Justizbehörden.
Die Registrierung, Kennzeichnung und Aufbewahrung der sichergestellten Gegenstände entsprach vielfach nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine eindeutige Identifizierung und Verfahrenszuordnung war dadurch nicht durchgängig sichergestellt. Dies war bei asservierten Betäubungsmitteln, Bargeld oder Wertgegenständen sowie erlaubnispflichtigen Schusswaffen besonders problematisch.
Asservierungen wurden häufig nicht oder nicht rechtzeitig beendet. In der Folge wurden verwahrte Gegenstände nicht an die Berechtigten herausgegeben oder verwertet.
Einheitliche, konkretisierende Regelungen für eine ordnungsgemäße Erfassung, Verwahrung und abschließende Verwertung von Asservaten fehlten.