Jahresbericht 2023 - Nr. 19 Zahlung von Funktions-Leistungsbezügen an Präsidiumsmitglieder der Hochschulen
- starker Anstieg der Bezüge gefährdet Angemessenheit des Besoldungsgefüges -
Die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder der Hochschulen verzeichneten seit 2004 erhebliche Besoldungszuwächse.
Bei den Universitäten erhöhten sich die Gesamtbezüge der Kanzlerinnen und Kanzler um bis zu vier und die der Präsidenten um teilweise mehr als vier Besoldungsgruppen. Das Besoldungsniveau der Präsidenten lag zuletzt durchgehend oberhalb der Besoldungsgruppe B 9. Deren monatliche Gehaltszuwächse betrugen mindestens 3.200 €.
Wesentliche Bestandteile der Bezüge sind Leistungsbezüge. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit verstieß bei deren Gewährung häufig gegen gesetzliche Vorgaben:
- Teilweise wurde die gesetzlich festgelegte B 10-Obergrenze überschritten, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen.
- Teilweise wurden Funktions-Leistungsbezüge unzulässigerweise für Tätigkeiten gewährt, die nicht zu den Aufgaben der Hochschulleitung bzw. der Hochschulselbstverwaltung gehörten.
- Die vereinbarten Ziele waren überwiegend als Grundlage für eine Erhöhung der Leistungsbezüge nicht geeignet.
- Der Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung wurde nicht immer beachtet.
Das entstandene Besoldungsgefüge ist sowohl im Vergleich zwischen den Hochschulen als auch in Relation zu vergleichbaren Funktionen in der Landesverwaltung nicht mehr angemessen.