Jahresbericht 2023 - Nr. 16 Ausgaben für die Unterbringung im Maßregelvollzug
- Regelungen zur Finanzierung und Durchführung des Maßregelvollzugs lückenhaft und teilweise nicht umgesetzt, Kosten teilweise nicht aufgabengerecht auf den Maßregelvollzug verteilt -
Die Personalausstattung des Maßregelvollzugs wurde ohne ein Personalbemessungskonzept oder anderweitige Richtwerte fortgeschrieben. Dem Land war der Personaleinsatz im Maßregelvollzug zum Teil nicht bekannt.
Die Krankenhäuser ordneten die Gemeinkosten unterschiedlich zu. Die Zuordnung war zum Teil nicht transparent und fehlerhaft. So hatte beispielsweise ein Krankenhaus die Sparte Maßregelvollzug jährlich mit Kosten von über 140.000 € zu Unrecht belastet.
Aus der Unterbringung Dritter resultierende Kosten und Erlöse wurden nur teilweise separat ausgewiesen. Ein Krankenhaus belastete die Sparte Maßregelvollzug mit Kosten für die Unterbringung Dritter und verbesserte so seit 2016 sein jeweiliges Jahresergebnis um durchschnittlich 400.000 €.
Maßstäbe zur Bewertung der Qualität und der jeweiligen Zielerreichungsgrade im Maßregelvollzug fehlten.