Jahresbericht 2023 - Nr. 15 Errichtung und Betrieb der Landesimpfzentren
- künftig bessere Bedarfsplanung und Ausgabensteuerung geboten -
Landkreise und kreisfreie Städte betrieben während der Corona-Pandemie einzeln oder gemeinsam nach Aufforderung des Landes bis zu 32 Landesimpfzentren. Wirtschaftlichkeitsaspekte und die zunehmende Versorgung im ärztlichen Regelsystem wurden bei der Bedarfsplanung nicht hinreichend berücksichtigt.
In interkommunaler Zusammenarbeit betriebene Landesimpfzentren hätten - auf Basis der Struktur der Gesundheitsämter - rechnerische Wirtschaftlichkeitsvorteile von 8,5 Mio. € eröffnet.
In der Anlauf- und Auslaufphase war die Kapazität an Landesimpfzentren zu hoch; eine stufenweise Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebsetzung der Landesimpfzentren fand - anders als in anderen Ländern - nicht statt. Ihre Einrichtung an zentralen Orten war nicht geprüft worden.
Eine rechtssichere Aufgabenübertragung zwischen Land und Kommunen fehlte.
Verbindliche Rahmenvorgaben zur Organisation und Wirtschaftlichkeitsanreize für die Kommunen lagen nicht vor.