Jahresbericht 2023 - Nr. 10 Asservatenverwaltung bei Staatsanwaltschaften
- IT-Einsatz und Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden optimierungsbedürftig -
Asservate waren uneinheitlich und oft nicht konkret im IT-Verfahren der Staatsanwaltschaften erfasst. Auffinden und Kontrolle der Asservate waren damit erschwert. Zudem war ein elektronischer Austausch von Asservatendaten zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei nicht möglich.
Asservierungen wurden nicht wie rechtlich geboten beendet. Auch nach dem Abschluss von Strafverfahren verblieben davon betroffene Asservate bei den Polizeibehörden. Aufwendige Recherchen waren die Folge.
Besondere Asservatengruppen wie Betäubungsmittel und erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden bei den Staatsanwaltschaften verwahrt, obwohl diese aus Zweckmäßigkeitsgründen bei den Polizeibehörden verbleiben sollten.
Die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden waren lückenhaft und unzulänglich.