Jahresbericht 2022 - Nr. 6 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Zahl der Wohngeldbehörden überprüfungsbedürftig, Auszahlungsverfahren zu aufwendig und Bearbeitung mängelbehaftet -
Eine aktuelle Prüfung des Bedarfs an 44 Wohngeldbehörden lag nicht vor.
Die Aufsicht durch das Ministerium der Finanzen verfolgte keine messbaren Ziele. Die Geschäftsprüfungen orientierten sich nicht hinreichend an Auffälligkeiten des Gesetzesvollzugs.
Das Kennzahlensystem zum Forderungsmanagement wurde nicht genutzt. Darüber hinaus lieferte es zum Teil unbrauchbare Werte.
Das Verfahren zur Zahlbarmachung der Wohngeldleistungen war zu aufwendig und fehleranfällig.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge wies Mängel auf. Insbesondere die Plausibilität des angegebenen Einkommens wurde nicht oder fehlerhaft geprüft, Mieten wurden zu hoch angesetzt, Lastenberechnungen ohne hinreichende Angaben akzeptiert und Abzugs- sowie Freibeträge unzutreffend berücksichtigt.