Jahresbericht 2022 - Nr. 5 Vollziehungsbeamte der Finanzämter
- Vollstreckungsaußendienst zielorientierter ausrichten, Digitalisierung nutzen -
Die Vollziehungsbeamten nahmen nicht nur ihre eigentliche Aufgabe, die Durchführung von Vollstreckungsaufträgen, wahr, sondern erledigten auch Tätigkeiten, für die der Innendienst zuständig war.
Eine IT-Unterstützung für den Vollstreckungsaußendienst fehlte.
Häufig trafen Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsschuldner nicht an. Der Einsatz außerhalb üblicher Dienstzeiten wurde nicht ausreichend genutzt.
Die Steuerverwaltung bemaß den Personalbedarf pauschal mit 15 % des Arbeitszeitbedarfs des Vollstreckungsinnendienstes. Rechnerisch ergibt sich ein um elf Vollzeitkräften niedrigerer Personalbedarf, wenn er am Durchschnitt der Bearbeitungszeiten der Ämter mit den meisten Vollstreckungsversuchen je Arbeitstag ausgerichtet wird. Dies entspricht geringeren Personalkosten von 0,7 Mio. € jährlich.
Instrumentarien für eine wirksame Steuerung der Ein-sätze der Vollziehungsbeamten und einheitlichen Erledigung der Vollstreckungsaufträge fehlten.
Die Steuerverwaltung kann häufig Forderungen effizienter beitreiben als andere Dienststellen des Landes. Eine Erweiterung ihrer Vollstreckungszuständigkeit war noch nicht geprüft worden.