Jahresbericht 2022 - Nr. 12 Beurlaubungen von Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten bei Fraktionen des Landtags
- rechtswidrig wegen fehlender Befristungen, Beförderungen der Beurlaubten ohne erforderliche Beurteilungen -
Die Landtagsverwaltung gewährte Beamtinnen und Beamten unbefristete Sonderurlaube für Tätigkeiten bei Landtagsfraktionen. Teilweise dauerten die Urlaube mehr als sechs Jahre. Unbefristeten Sonderurlauben stehen ebenso wie Urlauben von sechs Jahren und länger nach der Rechtsprechung dienstliche Gründe entgegen. Sie hätten deshalb nicht gewährt werden dürfen.
Während ihres Sonderurlaubs wurden Beamtinnen und Beamte teilweise mehrmals befördert, obwohl erforderliche Beurteilungen, mit denen die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung festzustellen sind, nicht vorlagen.