Jahresbericht 2022 - Nr. 10 Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
- Projektförderung unzulässig, Finanzierungsstruktur verbesserungsbedürftig, Personalmanagement unzureichend -
Das Land förderte den laufenden Geschäftsbetrieb der Energieagentur als "quasi-institutionelle Projektförderung". Diese Förderart ist rechtlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Die dauerhafte Projektförderung war hier unzulässig.
Die Verwendungsnachweise der Energieagentur waren für die Jahre 2016 bis 2019 mit einem bewilligten Volumen von 16,1 Mio. € noch nicht abschließend geprüft.
Die Gesellschaft war im Hinblick auf das Drittmittelgeschäft nicht nachhaltig finanziert. Sie nahm deshalb Ende 2017 den Liquiditätspool des Landes mit 0,9 Mio. € in Anspruch. Für die Rückzahlung dieser Verbindlichkeit wurde die Einzahlung einer Stammkapitalerhöhung des Landes in Höhe von 1,0 Mio. € weitgehend verbraucht. Zur Überbrückung bestehender Finanzierungslücken nahm die Energieagentur ab 2020 Bankdarlehen auf.
Einen erheblichen Teil ihres Personals beschäftigte die Energieagentur auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Entfristungen bestand nicht.