Jahresbericht 2021 - Nr. 5 Vollstreckungsstellen der Finanzämter
- Mängel in der Fallbearbeitung nicht abgestellt -
Die Vollstreckungsstellen hatten Fehlentwicklungen, die der Rechnungshof bei früheren Prüfungen festgestellt hatte, nicht behoben:
- Sie gewährten Vollstreckungsaufschub, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht nachgewiesen waren.
- Stundungs- und Erlassanträge bearbeiteten sie weiterhin uneinheitlich.
- Die Möglichkeiten zur Einholung der Vermögensauskunft nutzten sie unzureichend.
Die zugesagte Steuerung der Vollstreckungsstellen über Zielvereinbarungen und Leistungsvergleich war nur in Ansätzen vorhanden. Angekündigte vermehrte Innenrevisions- und Geschäftsprüfungen zur Absicherung von Verbesserungsprozessen waren unterblieben.
In allen 22 Finanzämtern des Landes sind Vollstreckungsstellen eingerichtet. Die mit einer Zusammenfassung der Vollstreckungsstellen an einem Standort verbundenen Vorteile einer Spezialisierung bei gleichzeitiger Straffung der Organisation nutzte die Steuerverwaltung bisher nicht.
Die Vollstreckungsstellen arbeiteten digital, kommunizierten aber mit Dritten weitgehend analog. Diese Medienbrüche führten zu vermeidbarem Aufwand. Verfahrensverbesserungen ließen sich zudem durch eine Änderung gesetzlicher Regelungen und über eine Verknüpfung von Datenbanken zur zeitnahen und umfassenden Ermittlung der Vermögensverhältnisse der Steuerschuldner erzielen.