Jahresbericht 2021 - Nr. 4 Einteilung von Einkommensteuerfällen in Risikoklassen als Bestandteil des Risikomanagements
- personelle Risikoeinschätzung zu aufwendig -
Fehlende Vorgaben für die Einordnung der Steuerfälle in Risikoklassen gefährdeten die Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Die aufgrund einer vollständigen Fallbetrachtung vorzunehmende Einteilung in Risikoklassen widerspricht dem Zweck des Risikomanagementsystems, den Aufwand der Steuerverwaltung durch punktuelle personelle Prüfungen zu begrenzen.
Die Gründe, die für die Einführung des Risikoklassenmodells maßgeblich waren, sind weitgehend entfallen.