Jahresbericht 2021 - Nr. 17 Gebühren und Erstattung von Ausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
- nicht angepasste Gebühren und nicht beantragte Ausgabenerstattungen des Bundes -
Die Gebühren, die das Landesuntersuchungsamt sowie die Fischerei- und Jagdverwaltung erheben, waren seit Jahren nicht mehr den gestiegenen Personal- und Sachausgaben angepasst worden. Allein 2013 bis 2019 entgingen dem Land dadurch bei den nach festen Sätzen zu bemessenden Gebühren des Landesuntersuchungsamts Einnahmen von nahezu 1 Mio. €.
Das Land versäumte es, für die Jahre vor 2009 die Erstattung der nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckten Ausgaben der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle beim Bund zu beantragen. Bei rechtzeitiger und vollständiger Erstattung hätte das Land von 2000 bis 2008 zusätzliche Einnahmen von mindestens 3,6 Mio. € erzielen können.