Nr. 15 Förderung der Pflegestützpunkte und der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung
- Überprüfung der Zahl an Pflegestützpunkten und der Höhe der Pauschalförderung erforderlich -
In Rheinland-Pfalz sind zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten insgesamt 135 Pflegestützpunkte eingerichtet. Mit durchschnittlich 30.000 Einwohnern je Pflegestützpunkt weist das Land bundesweit die höchste Versorgungsdichte aus. Eine Bedarfsanalyse wurde bisher nicht durchgeführt.
Das Land förderte die Personalkosten der in den Pflegestützpunkten eingesetzten Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Diese hatten auf vertraglicher Grundlage und auf Rechnung der Pflege- und Krankenkassen auch Pflegeberatung im Umfang von einem Viertel einer Vollzeitstelle zu erbringen. Die erbrachte Pflegeberatung war indes höher und wurde zulasten des Landes nicht sachgerecht abgegolten. Bei einer frühzeitigen Anpassung der vertraglich zu erbringenden Pflegeberatung auf je ein Drittel einer Vollzeitstelle hätte das Land alleine 2017 Zuwendungen von 443.000 € vermeiden können.
Die Höhe der Sachkostenpauschale für die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung von jeweils 5.000 € jährlich war nicht angemessen.
Das eingesetzte IT-Verfahren bildete die erbrachten Leistungen der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung nicht hinreichend ab und war damit als Steuerungsinstrument nicht geeignet.
Das Förderverfahren wies Mängel auf. Finanzierungspläne fehlten, Zuwendungen zur Anteilfinanzierung wurden ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt und Prüfungen des Besserstellungsverbots waren nicht erkennbar. Zudem lagen den Förderungen keine messbaren Ziele und Kennzahlen zugrunde, womit ihr Erfolg nicht prüfbar war.