Jahresbericht 2021 - Nr. 11 Finanzaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über defizitär wirtschaftende Kommunen
- weitgehend unwirksam -
Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion obliegt die Finanzaufsicht über 44 Städte und Landkreise. In den Jahren 2015 bis 2019 legten diese der Aufsicht insgesamt 162 Satzungen über defizitäre Haushalte vor. Das entsprach 74 % der eingereichten Haushalte. Die Defizite beliefen sich in den Ergebnishaushalten auf insgesamt 1,9 Mrd. €, in den Finanzhaushalten auf 1,5 Mrd. €. 65 Satzungen betrafen Kommunen, die bereits bilanziell überschuldet waren oder zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres erstmals ihre bilanzielle Überschuldung prognostizierten.
Die Einhaltung des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots war nicht sichergestellt. Die Städte planten in den meisten Fällen nicht unter gebotener Ausschöpfung der Realsteuern. Für kaum einen Landkreis war nachgewiesen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage auszuschließen war.
Gleichwohl ergriff die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Ausnahme von drei Haushalten eines Landkreises keine finanzaufsichtlichen Maßnahmen zur Änderung rechtswidriger Haushaltssatzungen.
Sie genehmigte entgegen dem gesetzlichen Regelversagungsgebot Investitionskredite von 1,3 Mrd. € und Verpflichtungsermächtigungen von 0,7 Mrd. €, obwohl die Kommunen in keinem Jahr des Prüfungszeitraums einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hatten und teilweise bereits überschuldet waren. Die Genehmigungen versah sie häufig mit Maßgaben, deren Einhaltung sie nicht überwachte.
Die Geschäftsabläufe in der Finanzaufsicht waren optimierungsbedürftig. Es fehlte an Grundlagen für einen wirksamen und gleichmäßigen Verwaltungsvollzug. Der Begründungsaufwand für zahlreiche Haushaltsverfügungen, mit denen Genehmigungen erteilt und keine belastenden aufsichtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, war unverhältnismäßig.