Jahresbericht 2020 - Nr. 5 Steuerliche Förderung mittelständischer Unternehmen
- Begünstigung verwaltungsaufwendig und fehleranfällig -
Die steuerliche Förderung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften wies Mängel auf, die zum Teil erhebliche finanzielle Auswirkungen hatten. Hierzu trugen ein mehrstufiges Verwaltungsverfahren und lange Nachhaltefristen bei. Fünf Finanzämter des Landes hatten Gewinne von über 38 Mio. € zu Unrecht begünstigt besteuert. Außerdem hatten sie die Beträge, die in künftigen Jahren nachzuversteuern sind, um mehr als 20 Mio. € zu niedrig festgestellt. Steuerausfälle von fast 1,5 Mio. € und mögliche Steuernacherhebungen von über 3,7 Mio. € waren die Folge.
Die Überwachung der nachversteuerungspflichtigen Beträge erwies sich insbesondere in Fällen, in denen Steuerpflichtigen neue Steuernummern zugeteilt worden waren, als fehleranfällig. Prüfhinweise für die Bearbeiter der Finanzämter zu klärungsbedürftigen Ansätzen in den Steuererklärungen, wie z. B. zum Steuerbilanzgewinn oder zur Änderung des nachversteuerungspflichtigen Betrags, hatten die IT-Systeme nicht angezeigt.