Jahresbericht 2019 - Nr. 11 Festsetzung und Erhebung von Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- vermeidbare Haushaltsbelastungen wegen unterbliebener oder nicht vollständiger Gebührenerhebung -
Die Landesregierung hatte 2013 zugesagt, Kosten für Beratungsleistungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), die vorwiegend im Interesse einzelner Betriebe liegen, zu ermitteln und mit Gebühren zu belegen. Gleichwohl enthält die Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung hierfür bislang keine Gebührentatbestände.
Die DLR erhoben keine Gebühren für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zum Pflanzenschutz, obwohl die vorgenannte Landesverordnung dies vorsah. Dadurch entgingen dem Land Einnahmen von 200.000 € jährlich.
Die Gebühren für Leistungen der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz waren seit 2013 nicht mehr den gestiegenen Personal- und Sachkosten angepasst worden. Allein 2018 unterschritten die Gebühreneinnahmen die Kosten um 414.000 €.
Für die Gebühren, die das Landesamt für Geologie und Bergbau für bergrechtliche Entscheidungen erhebt, waren überwiegend Rahmensätze festgelegt. Das Landesamt schöpfte die Gebührenrahmen nur in sehr wenigen Fällen aus. Die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlungen für die Gebührenschuldner blieben bei der Gebührenfestsetzung weitgehend unberücksichtigt.