Jahresbericht 2020 - Nr. 10 Kostenerstattungen des Landes bei Gewährung von Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Abrechnungsverfahren mit erheblichen Mängeln -
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüfte die Erstattungsansprüche der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht ordnungsgemäß:
- Kosten von über 2,5 Mio. € wurden erstattet, obwohl die Feststellung der Minderjährigkeit nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder nicht dokumentiert worden war.
- Kostenerstattungen von 872.000 € erfolgten ohne die erforderliche Klärung des ausländerrechtlichen Status von jungen Volljährigen.
- Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurden Kosten von mehr als 272.000 € in Fällen erstattet, in denen Jugendhilfe nicht innerhalb eines Monats nach der Einreise gewährt worden war oder Leistungsunterbrechungen von mehr als drei Monaten vorgelegen hatten.
- Ohne anspruchsbegründende Unterlagen wie beispielsweise Anträge und Hilfepläne beizuziehen, erstattete das Landesamt Kosten von über 3,1 Mio. €.
Das für Jugend zuständige Ministerium hatte die Angemessenheit der Fallkostenpauschale seit 2015 nicht geprüft.