Jahresbericht 2020 - Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2018
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
- keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2018 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,
- keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.