Jahresbericht 2019 - Nr. 12 Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)
- Konzepte für eine langfristige Aufgabenerledigung und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz fehlen -
Dem Konzept „Personalentwicklung 2016 - 2022“ für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) lag keine Personalbedarfsberechnung zugrunde. Zudem ging es bei der Festlegung der Zahl der abzubauenden Stellen und der Personaluntergrenze für den Bereich „Bodenordnung“ von einem deutlich zu hohen Personalbestand aus.
Ein geeignetes Instrument zur Personalbedarfsermittlung für die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren war weder beim Ministerium noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder den DLR vorhanden. Deshalb hat der Rechnungshof eine Methode entwickelt, mit der sich der Personalbedarf konkret berechnen lässt und mögliche Stelleneinsparungen aufgezeigt werden können.
Werden die Vorgaben des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums zur Begrenzung der Zahl der Neuanordnungen auf 14 Flurbereinigungsverfahren jährlich beibehalten, können bis 2033 mehr als 160 besetzte Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von 14 Mio. € pro Jahr vermieden werden. Bei 18 Neuanordnungen im Jahr wären bis zu 130 Vollzeitkräfte mit Personalkosten von über 11 Mio. € jährlich einsparbar.
Ein Konzept, in dem insbesondere die Zahl der jährlich neu anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren festgelegt wird, fehlte. Damit war eine verlässliche Ermittlung des Personalbedarfs nicht möglich. Es war auch nicht sichergestellt, dass Verfahrensüberhänge vermieden und angemessene Bearbeitungszeiten gewährleistet werden.
Die Beibehaltung von neun Standorten sowie von sechs Projektentwicklungsstellen „Ländlicher Raum“ ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Bodenordnungsverfahren nicht erforderlich.
Die Geschäftsprozesse zur Durchführung der Flurbereinigungsverfahren waren nicht einheitlich und zum Teil nicht wirtschaftlich.