Jahresbericht 2017 - Nr. 6 Festsetzung von beruflichen Erfahrungszeiten für Beamte
- uneinheitliche und teils fehlerhafte Anwendungdes neuen Besoldungsrechts -
Dienststellen des Landes berücksichtigten bei der Bemessung des Grundgehalts von Beamten berufliche Erfahrungszeiten uneinheitlich. Sie erkannten Zeiten teilweise pauschal - ohne Prüfung und Begründung im Einzelfall - als förderlich an. Bei dem Umfang der Anerkennung übten sie ihr Ermessen nicht immer aus. Dies hatte eine zu hohe Besoldung zur Folge.
Dienstzeiten in einem Soldatenverhältnis auf Zeit und Kinderbetreuungszeiten wurden entgegen den gesetzlichen Vorgaben in bestimmten Fällen nicht berücksichtigt. Dadurch war das Grundgehalt zu niedrig.
Die Umsetzung der Erfahrungszeiten im Bezügeabrechnungsprogramm war teilweise fehlerhaft.