Jahresbericht 2017 - Nr. 5 Erbschaftsteuer
- mangelnde IT-Unterstützung -
Für die Bearbeitung der Erbschaftsteuer steht der Steuerverwaltung noch kein umfassendes IT-Verfahren zur Verfügung. Allein bei den Vorarbeiten zur Steuerfestsetzung waren mehr als zwölf Vollzeitkräfte eingesetzt.
Vermögenswerte, die den Nachlassgerichten gegenüber zur Berechnung von Gerichtsgebühren erklärt worden waren, wichen von Beträgen ab, die Erbschaftsteuerstellen ermittelt hatten.