Jahresbericht 2017 - Nr. 4 Grunderwerbsteuer bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Steuerausfälle und Zinsnachteile für das Land -
Die für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzämter erhielten nicht von allen anzeigepflichtigen Erwerbsvorgängen Kenntnis. Ihnen waren gesellschaftsrechtliche Veränderungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit steuerlichen Auswirkungen von mehr als 2,3 Mio. € nicht bekannt.
Steuerpflichtige Vorgänge wurden nach Kenntnisnahme häufig nicht zeitnah veranlagt.
Eine Festsetzung von Verspätungszuschlägen unterblieb in allen geprüften Fällen. Dadurch entstanden dem Land Zinsnachteile von 250.000 €.
Steuervergünstigungen von mehr als 670.000 € hätten nicht gewährt werden dürfen oder wären im Nachhinein zu versagen gewesen.