Jahresbericht 2017 - Nr. 24 Förderung von Kindertagesstätten
- überhöhte Kostentragung durch das Land -
Das Land förderte die Kindertagesstätten 2015 mit 583,6 Mio. €. Das Fördersystem war hochkomplex und teilweise intransparent. Erforderliche Daten für ein angemessenes Controlling fehlten.
Die Förderung war vielfach mit Mängeln behaftet:
- In den Jahren 2011 und 2013 entfielen Fördermittel von 10,9 Mio. € und 13 Mio. € auf Personalkosten für nicht belegte Plätze.
- Jugendämter erkannten Personalkosten von wesentlich unterbesetzten Kindertagesstätten zu Unrechtals förderfähig an. Landeszuwendungen von 10 Mio. €allein in einem Jahr waren vermeidbar.
- Weitere Überzahlungen des Landes resultierten aus der Förderung von Personalkosten, die durch überhöhte Eingruppierungen verursacht waren. Hinzu kamen rechtswidrig abgerechnete Sachkosten.
- Zuwendungen von 24,6 Mio. € wurden für über 3.000Plätze für Kinder unter drei Jahren gewährt, bei denen die Fördervoraussetzung der „zusätzlichen Schaffung von Plätzen“ nicht erfüllt war.
Das Land bewilligte den freien Trägern von Kindertagesstätten 2014 bis 2016 Sonderzuwendungen von 9 Mio. €. Bedarfsprüfungen waren unterblieben oder nicht dokumentiert. Angesichts der Entlastungsmaßnahmen des Landes und zahlreicher kommunaler Sonderzahlungen war nicht gewährleistet, dass die freien Träger den gesetzlichen Finanzierungsanteil erbrachten.
Für die Abwicklung des Fördervolumens kamen IT-Fachanwendungen zum Einsatz, die nicht in jeder Hinsicht den rechtlichen und funktionalen Anforderungen genügten.