Jahresbericht 2017 - Nr. 20 Lehrverpflichtung der Professoren an Fachhochschulen
- einheitliche Vorgaben und restriktiverer Umgang mit Deputatsermäßigungen geboten -
Die festgesetzten Vorlesungszeiten wurden teilweise deutlich unterschritten.
Die vier geprüften Hochschulen ermäßigten das Lehrdeputat ihrer Professoren durchschnittlich um 15 % bis zu 25 %. Für die Betreuung von Abschluss- und vergleichbaren Studienarbeiten gewährten sie unterschiedlich hohe Deputatsermäßigungen. Diese entsprachen nicht immer der Hochschullehrverordnung.
Die Lehrverpflichtung von Professoren wurde für Forschungsaufgaben ohne hinreichende Rechtsgrundlage dauerhaft ermäßigt. Für die mit der Geschäftsführung einer Gesellschaft mit Landesbeteiligung verbundene dauerhafte Ermäßigung der Lehrverpflichtung um zwei Drittel fehlte ein Wissenschaftsbezug.
Die IT-Unterstützung der Deputatsverwaltung war unzureichend.