Jahresbericht 2017 - Nr. 19 Förderung von Kulturdenkmälern
- fehlende Transparenz und Dokumentation -
Organisatorische Regelungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zu den Zuwendungs- und Steuerbescheinigungsverfahren fehlten oder waren unzureichend.
Die Aktenführung war unübersichtlich. Arbeitsschritte und Entscheidungen waren unzureichend dokumentiert. Prüfvermerke fehlten. Deshalb konnte in mehreren Fällen nicht nachvollzogen werden, ob die zuwendungsfähigen Ausgaben sachgerecht ermittelt und Auflagen eingehalten worden waren.
Der Bearbeitung von Steuerbescheinigungen wurden Verwaltungsvorschriften zugrunde gelegt, die seit mehreren Jahren außer Kraft getreten waren. Das „Vier-Augen-Prinzip“ war bei Ausstellung der Bescheinigungen nicht sichergestellt.