Jahresbericht 2017 - Nr. 13 Investitionsförderung von Krankenhäusern
- Neuausrichtung der Förderpraxis erforderlich -
Investitionsförderungen des Landes standen nicht immer mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang. Teilweise wurden Zuwendungen für Maßnahmen bewilligt, die nicht dem stationären Versorgungsbereich zuzurechnen waren. Insbesondere der Neubau der Fachklinik eines Krankenhauses, das nicht in den Landeskrankenhausplan aufgenommen war, war nicht zuwendungsfähig. Auf diese Zwecke entfielen Fördermittel von mindestens 5 Mio. €.
Die Förderung von Planbetten wurde nicht auf den im Landeskrankenhausplan ausgewiesenen Bedarf begrenzt. Dadurch wurden Mittel von mehr als 6 Mio. € gebunden.
Die von der Bewilligungsbehörde vorgegebene Berechnungsformel zur Ermittlung der Kapazitäten von Operationssälen berücksichtigte die Zahl der Operationen und die Auslastung der Fachabteilungen nicht. Plausibilitätsprüfungen unterblieben. Zudem wurde auf der Grundlage der Bedarfsberechnung mindestens ein OP-Saal mit Förderbeträgen von 1 Mio. € zu viel anerkannt.
Der Bedarf für den Neubau eines Bettenhauses mit über 100 Betten, für den Zuwendungen von 20 Mio. € bewilligt werden sollen, war nicht nachgewiesen.
Ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung wurden unterjährig Darlehen Dritter von bis zu 40,3 Mio. € aus einem Vorschusskonto des Landes zwischenfinanziert.
Für größere Investitionsvorhaben wurden oftmals nur Förderteilbeträge bewilligt und weitere Zuwendungen durch Bescheid oder Vereinbarung in Aussicht gestellt. Ende 2014 resultierten hieraus de facto kaum revidierbare Förderverpflichtungen von 103 Mio. €, die den Haushaltsplänen des Landes nicht zu entnehmen waren.