Jahresbericht 2016 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20161. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2015 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2014, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Weiterhin enthält der Bericht Ergebnisse der Prüfung von Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet und lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die die jeweilige weibliche Form mit einschließen.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von September bis November 2015 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2015 die Haushaltsrechnung 2014 zugeleitet.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Der Rechnungshof hat gemäß § 35 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk gemeinsam mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks ab 2006 geprüft. Den Bericht über die Prüfung hat der Rechnungshof dem Landtag mit Schreiben vom 27. April 2015 übersandt. Der Landtag hat von der Unterrichtung durch den Rechnungshof nach Beratung im Ausschuss für Medien und Netzpolitik sowie im Haushalts- und Finanzausschuss Kenntnis genommen.
Der Rechnungshof wird 2016 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2016 durchgeführt werden
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsident Ulrich Steinbach, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. S. 35), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2012 (GVBl. S. 199), BS 63-1.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.