Jahresbericht 2016 - Nr. 7 Bewertung von Grundbesitz durch die Finanzämter
- praktiziertes Verfahren begünstigt Steuerausfälle -
Vielfach war nicht sichergestellt, dass Finanzämter bei den Bedarfsbewertungen von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die aktuellen Verhältnisse berücksichtigten.
Außerdem wandten die Finanzämter bei der Wertermittlung von Ein- und Zweifamilienhäusern das gesetzlich vorgesehene Vergleichswertverfahren nicht an. Der Bewertung von Eigentumswohnungen legten sie es nur in 60 % der Fälle zugrunde. Hierzu trug auch eine mangelnde IT-Unterstützung bei.
Die für Wohnungseigentum festgestellten Bedarfswerte waren tendenziell zu niedrig. Oftmals unterschritten sie die Kaufpreise um mehr als 20 %.
Die überschlägig ermittelten Grundstückswerte, die für die Entscheidung über die Durchführung eines Verfahrens zur Bedarfsbewertung maßgebend sind, waren häufig zu gering.