Jahresbericht 2016 - Nr. 5 Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr
- zwingende bundesrechtliche Vorgaben nicht beachtet -
Verkehrsunternehmen haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die vergünstigte Beförderung von Personen in der Ausbildung. Das Land regelte diesen mit fast allen Verkehrsunternehmen von 2007 bis 2013 abweichend von zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben durch Verträge. Diese waren rechtswidrig.
In den vertraglich nicht geregelten Fällen gewährte das Land Ausgleichsleistungen weiterhin auf der Grundlage des Bundesrechts. Die für die Berechnung maßgebende Landesverordnung über die anzusetzenden Kosten der Verkehrsunternehmen war seit 1995 nicht mehr angepasst worden und daher ebenfalls rechtswidrig.
Für eine Abweichung von den bundesrechtlichen Bestimmungen hätte es bereits 2007 eines Landesgesetzes bedurft. Die Exekutive war auch nicht im Vorgriff auf eine landesgesetzliche Regelung befugt, Festlegungen zu treffen, die dem Parlament vorbehalten sind.