Jahresbericht 2016 - Nr. 18 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
- erhebliche Einnahmeausfälle für das Land -
Ersatzzahlungen zum Ausgleich von nicht zu vermeidenden Eingriffen in Natur und Landschaft wurden bei Windkraftanlagen rechtswidrig auf 10 % der gesetzlich zu leistenden Beträge ermäßigt. Dem Land entgingen allein in den geprüften Fällen Einnahmen von 6,8 Mio. €.
Anstelle bundesgesetzlich zwingend vorgeschriebener Ersatzzahlungen wurden häufig andere Maßnahmen zur Kompensation in den Genehmigungen festgesetzt. Hierdurch wurden mindestens 12,8 Mio. € nicht vereinnahmt.
Entgegen landesgesetzlichen Vorgaben wurden Ersatzzahlungen nicht immer zugunsten des Landes festgesetzt. Von Landkreisen und einer kreisfreien Stadt vereinnahmte Zahlungen von 1,8 Mio. € waren nicht an das Land abgeführt worden.
Die Überwachungslisten des zuständigen Ministeriums zur Kontrolle der Einnahmen aus Ersatzzahlungen waren unvollständig. Sie wiesen ungeklärte Forderungen von 4,1 Mio. € aus. Über Jahre hinweg wurden keine Maßnahmen zu deren Aufklärung und ggf. Einziehung ergriffen.