Jahresbericht 2016 - Nr. 13 Internatsbetriebe der Gymnasien in Trägerschaft des Landes
- mangelnde Steuerung, "kreative", aber unzulässige Haushaltsflexibilisierung -
Ein Bemessungssystem für die Zuweisung von Erziehern an die Internate der Landesschulen fehlte. Die Betreuungsrelationen zwischen Schülern und Erziehern sowie deren Einsatzzeiten wiesen deutliche Unterschiede auf. Arbeitszeiten wurden nicht erbracht, Bereitschaften uneinheitlich bewertet.
Nicht alle Lehrertrainer erfüllten ihre Mindestunterrichtsverpflichtung. Eine klare Trennung zwischen vergüteten Nebentätigkeiten und hauptberuflicher Tätigkeit von Erziehern war nicht sichergestellt.
Einnahmen, z. B. aus der Vermietung eines landeseigenen Gebäudes, flossen nicht dem Land, sondern Dritten zu. Unter erheblichen Verstößen gegen Haushaltsrecht wurden Gelder auf privaten Girokonten bewirtschaftet und unzulässige Barkassen geführt.
An einer Schule wurde bei Beschaffungen gegen das Vergaberecht verstoßen. Oftmals wurden Ausgabeermächtigungen noch zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen. Rechnungen wurden bereits bezahlt, auch wenn die Leistungen erst im folgenden Haushaltsjahr erbracht werden sollten. Einzelne Beschaffungen waren zudem unwirtschaftlich.
Fortbildungen hatten keinen Bezug zum Erziehungs- und Bildungsauftrag und wurden fehlerhaft abgerechnet.
Die Aufnahme in das Internat einer Schule setzte eine an einen Förderverein zu leistende Kostenbeteiligung für zusätzliche Trainingsangebote voraus.