Jahresbericht 2016 - Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2014
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2014 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,
keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.