Jahresbericht 2015 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2013
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2013 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,
keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2013
Die Haushaltsrechnung 2013 schloss mit einem Finanzierungsdefizit von mehr als 546 Mio. € ab. Zur Schließung der Deckungslücke wurden - wie in den Vorjahren - Kredite aufgenommen.
Die bereinigten Gesamtausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 %.
Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich 2013 um 221 Mio. € auf mehr als 1 Mrd. €. Zur Finanzierung der Ausgabereste wurde ein Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen gebildet.
Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Betriebshaushalte von insgesamt nahezu 7,4 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- trotz Rückgang des strukturellen Defizits weiterhin erheblicher Konsolidierungsbedarf -
Die laufende Rechnung schloss 2013 mit einem Überschuss von 448 Mio. € ab. Dieser reichte allerdings nicht aus, um die Investitionsausgaben zu decken und den Haushalt auszugleichen. Trotz der bis dahin höchsten Steuereinnahmen des Landes mussten neue Kredite von insgesamt 735 Mio. € aufgenommen werden, davon fast 547 Mio. € für den Kernhaushalt und 188 Mio. € zur Finanzierung von Ausgaben der Landesbetriebe.
Die Gesamtverschuldung des Landes stieg bis Ende 2013 auf 36,7 Mrd. €. Mit 8.213 € überschritt die Pro-Kopf-Verschuldung den Durchschnitt der anderen Flächenländer (5.763 €) um 42,5 %.
Die Zinsausgaben des Landes von fast 1,0 Mrd. € waren um mehr als 250 Mio. € höher als die neuen Schulden. Je Einwohner wandte das Land Zinsausgaben von 248 € auf. Dies überstieg den Durchschnitt der anderen Flächenländer um fast ein Drittel.
Auch aufgrund des günstigen Zinsniveaus verringerte sich das strukturelle Defizit 2013 gegenüber der Planung um 282 Mio. € auf 554 Mio. €. Zu dessen vollständigem Abbau bis 2020 sind noch konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Den "offenen Handlungsbedarf" ab 2016 bezifferte die Landesregierung auf 482 Mio. €.
Sollte es gelingen, im Jahr 2020 den Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung auszugleichen, bedarf es nach der Langfristprojektion der Landesregierung weiterer Netto-Kreditaufnahmen von fast 1 Mrd. €. Mit diesen Darlehen sollen die Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Zinsausgaben finanziert werden. Dadurch wird sich die Gesamtverschuldung bis Ende 2020 auf mehr als 44 Mrd. € erhöhen.
Nr. 4 Wasserschutzpolizei
- Konsolidierungsbeitrag durch Neuorganisation leisten -
Bei Wasserschutzpolizei und Polizeipräsidien bestanden an den gleichen Standorten parallele Verwaltungs- und Leitungsstrukturen. Auch hielten sie Logistik und Infrastrukturen zur Erledigung ihres jeweiligen vollzugspolizeilichen Auftrags doppelt vor. Bei einer Integration der Wasserschutzpolizei in die Polizeipräsidien werden 25,5 besetzte Stellen entbehrlich. Dadurch können Personalkosten von mehr als 2,2 Mio. € jährlich vermieden werden.
Die Wasserschutzpolizei setzte ihre Ressourcen nicht immer effizient ein. Polizeibeamte wurden mit Verwaltungstätigkeiten befasst, Möglichkeiten zur zentralen Aufgabenerledigung nicht hinreichend genutzt und Aufgaben mit zu hohem Zeitaufwand erledigt.
Die Wasserschutzpolizei hielt Boote über den Bedarf hinaus vor. Sie führte Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Booten in eigenen Werkstätten durch. Ob die Aufgaben wirtschaftlicher durch eine Vergabe an Dritte erledigt werden können, war nicht geprüft worden.
Nr. 5 Neu- und Ausbau von Straßen
- nicht ausgereifte Planungen, nicht zuwendungsfähige Vorhaben, fehlerhafte Kostenteilung -
Planungen von Straßenbauvorhaben kommunaler Gebietskörperschaften und des Landes waren nicht immer ordnungsgemäß vorbereitet und nicht hinreichend wirtschaftlich.
Der Landesbetrieb Mobilität befürwortete eine Förderung für den Bau einer "Ortsrandstraße", obwohl diese nach den gesetzlichen Vorgaben nicht als Gemeinde-, sondern als Landesstraße einzustufen war. Landesmittel aus dem Bauprogramm des Landesbetriebs Mobilität standen für das Vorhaben nicht zur Verfügung.
Bei Gemeinschaftsmaßnahmen wurden die Kosten nicht sachgerecht auf die Straßenbaulastträger aufgeteilt.
Nr. 6 Neues Dienstgebäude für die Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Planung und Förderung nicht hinreichend am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientiert -
Die Entwurfsplanung für das neue Dienstgebäude mit Kosten von 11,2 Mio. € war unwirtschaftlich:
Der Nutzflächenbedarf wurde von der Kreisverwaltung Alzey-Worms nicht ordnungsgemäß ermittelt. Nutzflächen wurden um mehr als 200 m² zu groß geplant. Durch eine Verkleinerung können Baukosten von mehr als 600.000 € vermieden und die Nutzungskosten verringert werden.
Die Planung sah technisch aufwendige und teilweise unzweckmäßige Bau- und Ausstattungsstandards vor.
Anstelle einer empfohlenen Neukonzeption des Dienstgebäudes überarbeitete die Kreisverwaltung lediglich die Planung. Dadurch wurden die geschätzten Gesamtbaukosten auf 10 Mio. € verringert. Allerdings überschritten die spezifischen Bauwerkskosten immer noch entsprechende Kennwerte für Bürogebäude mit hohem Standard.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur eine Zuwendung von fast 3,9 Mio. € für das Bauvorhaben bewilligt. Der Förderung zugrunde liegende Kosten von fast 2,2 Mio. € für die Errichtung von Stellplätzen, für Kunst am Bau und Baunebenkosten sind unverhältnismäßig hoch.
Nr. 7 Konversionsprojekt "Gräfensteiner Park" in der Südwestpfalz
- ambitionierte Ziele, überhöhte Förderung, unwirtschaftliches ÖPP-Projekt -
Ein privater Investor wurde in einem städtebaulichen Vertrag nicht angemessen an den Risiken und Finanzierungslasten des Konversionsprojekts beteiligt. Durch die Wahl eines unzulässigen Sanierungsverfahrens erhielt er finanzielle Vorteile zulasten der öffentlichen Hand.
Die durch das Projekt angestrebten strukturpolitischen Effekte traten bislang nicht ein. Es wurden weder ein Reitsport-Resort mit Vier-Sterne-Hotel und Pferdeklinik noch großflächige Unternehmensansiedlungen realisiert. In Aussicht gestellte hohe private Investitionen blieben bisher weitgehend aus. Die geplante Schaffung von 400 bis 450 Arbeitsplätzen ist noch nicht realistisch absehbar.
Bisher entstanden lediglich ein Wohngebiet und kleinere Flächen für örtliche Gewerbetreibende. Dies entsprach weitestgehend der ursprünglichen Entwicklungskonzeption der beteiligten Kommunen. Im Vergleich dazu stieg das von der öffentlichen Hand zu tragende Defizit des von dem Investor entwickelten Projekts jedoch um 5,7 Mio. € auf 9,3 Mio. €.
Die Beauftragung des Investors mit Projektsteuerungsleistungen war nicht erforderlich. Eine Förderung von 227.000 € war vermeidbar. Außerdem entfielen Zuwendungen von mehr als 4,5 Mio. € auf Bauleistungen, die entgegen den Bestimmungen des Vergaberechts vergeben wurden oder nicht förderfähig waren.
Nr. 8 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen der Finanzämter
- gezielt mehr ergiebige Fälle prüfen -
Mehr als die Hälfte der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen lohnten sich aus fiskalischer Sicht nicht.
Die Steuerverwaltung hatte die Möglichkeiten zur Verbesserung der Fallauswahl und der stärkeren Konzentration der Prüfungen auf steuerlich bedeutende Fälle noch nicht hinreichend genutzt. Beispielsweise prüften die Finanzämter zu wenig Großbetriebe. Auch Fälle mit einem erhöhten Steuerausfallrisiko wurden nicht zeitnah und nicht systematisch in Folgeprüfungen einbezogen.
Der Personaleinsatz war nicht hinreichend an fiskalischen Gesichtspunkten und der Wirtschaftskraft der Unternehmen in den Finanzamtsbezirken orientiert.
Nr. 9 Staatsbad Bad Dürkheim GmbH
- weitere Beteiligung des Landes an der Gesellschaft nicht geboten -
Das Angebot der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH im Bäder- und Kurbereich kann von ortsansässigen privaten Anbietern übernommen werden.
Die Geschäftstätigkeit der Staatsbadgesellschaft war defizitär. Hierzu trugen zurückgehende Kurverordnungen, Leistungen und Besucherzahlen bei. Das Vermögen der Staatsbadgesellschaft ist weitgehend aufgezehrt.
Ein wichtiges Landesinteresse an der Aufrechterhaltung der Beteiligung des Landes an der Staatsbadgesellschaft besteht nicht mehr.
Nr. 10 Unfallfürsorge und Schadensersatzansprüche des Landes bei fremdverschuldeten Unfällen von Landesbediensteten
- weitere Zentralisierung der Schadensregulierung geboten -
Dienststellen des Landes bearbeiteten Dienstunfälle von Beamten nicht immer ordnungsgemäß. Sie gewährten teilweise Unfallfürsorgeleistungen ohne vorherige eingehende Prüfung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf einen Dienstunfall zurückzuführen waren.
Dem Land entstanden finanzielle Nachteile, weil Schadensersatzansprüche bei fremdverschuldeten Unfällen von Landesbediensteten nicht geltend gemacht worden waren. Aufgrund entsprechender Feststellungen des Rechnungshofs verfolgten Dienststellen in fast 40 Fällen bisher nicht geprüfte Schadensersatzansprüche von mehr als 104.000 €. In mehr als 50 weiteren Fällen sahen sie wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung von einer Prüfung und Berechnung der Ansprüche ab.
Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion waren die Zuständigkeiten für die Schadensregulierung der Landesbediensteten noch nicht vollständig übertragen.
Nr. 11 Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz
- Organisationsstraffung und Personalanpassung möglich -
Das Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte setzten für die Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung zu viel Personal ein. Bei der derzeitigen Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit sind insgesamt 14,5 besetzte Stellen entbehrlich. Werden diese Stellen abgebaut, vermindern sich die Personalkosten um 1 Mio. € jährlich.
Möglichkeiten zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation waren noch nicht hinreichend genutzt. Durch eine Zusammenlegung von Arbeitsgerichten, eine Eingliederung der Auswärtigen Kammern in die Stammgerichte und durch eine Verringerung der Zahl der Gerichtstage können weitere 6,5 besetzte Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von 540.000 € jährlich vermieden werden.
Die Notwendigkeit, im Stellenplan der Arbeitsgerichtsbarkeit unbesetzte Stellen vorzuhalten, war nicht nachgewiesen.
Nr. 12 Förderung von Krankenhausbaumaßnahmen
- auf flächensparsame Planung und regelkonforme Vergabepraxis achten -
Für das Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach war eine wirtschaftlichere Flächennutzung im Altbau nicht untersucht worden. Außerdem wurden zahlreiche Räume des Erweiterungsbaus größer geplant als im Raumprogramm vorgesehen. Die Folge war, dass die Nutzfläche bis zu 500 m² zu groß war und Fördermittel von bis zu 1,8 Mio. € zu viel verausgabt wurden.
Krankenhausträger verstießen bei Auftragsvergaben gegen Bestimmungen des Vergaberechts.
Nr. 13 Entgeltvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen
- vermeidbare Belastung von Land und Kommunen durch unangemessen hohe Entgelte -
Die Kosten für die Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten in Rheinland-Pfalz stiegen von 1985 bis 2011 um fast das Sechsfache auf mehr als 248 Mio. €. Hierzu trugen neben der Zunahme der Zahl der belegten Plätze in Werkstätten auch überhöhte Tagessätze bei.
Die vom Land mit den Werkstattträgern vereinbarten Tagessätze lagen erheblich über dem Durchschnitt der anderen Länder. Dies führte 2011 im Vergleich zum Länderdurchschnitt rechnerisch zu Mehrausgaben des Landes und der Kommunen von mehr als 30 Mio. €.
Die Werkstattträger erhielten Entgelte, ohne ihre Aufwendungen nachweisen zu müssen. Entstehung und Angemessenheit der Aufwendungen blieben ungeprüft. Gesetzlich seit vielen Jahren vorgeschriebene Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen hatte das Land noch immer nicht abgeschlossen.
Die Einhaltung der Personalschlüssel wurde nicht kontrolliert. Sie gingen über das rechtlich Notwendige und in anderen Ländern übliche Standards hinaus. Beispielsweise wurden die rheinland-pfälzischen Sozialhilfeträger allein durch die Einbeziehung von Gruppenhelfern in die Personalschlüssel mit geschätzten Ausgaben von 12 Mio. € jährlich belastet.
Vermeidbare Ausgaben in erheblichem Umfang entstanden u. a. dadurch, dass das Land nicht bewilligte Zusatzkräfte finanzierte, durch pauschale Anhebungen der Tagessätze auch nicht angefallene Kosten der Werkstätten deckte, Investitionskosten über Förderungen und laufende Vergütungen doppelt berücksichtigte und Tagessätze trotz entfallener Kosten nicht anpasste.
Nr. 14 Fachoberschulen im organisatorischen Verbund mit Realschulen plus
- Klassengrößen und Lehrkräfteeinsatz nicht hinreichend wirtschaftlich -
Fachoberschulen wurden mit zu geringen Schülerzahlen errichtet und weitergeführt. Bei einigen Schulen lag die erforderliche Zweizügigkeit nur vor, weil zwei Bildungsgänge angeboten worden waren.
Der Einsatz von Lehrkräften der Realschulen plus in der Fachoberschule entsprach nicht den Anforderungen der Kultusministerkonferenz und verursachte zudem regelmäßig höhere Personalkosten als der von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen oder Gymnasien.
In Abschlussklassen fand nach den schriftlichen Prüfungen kein Unterricht mehr statt. Lehrkräfte glichen die deshalb nicht erbrachte Arbeitszeit nicht oder nur zu einem geringen Teil aus.
Nr. 15 Beiträge des Landes zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten allgemeinbildender Ersatzschulen
- Mängel im Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren mit finanziellen Folgen -
Bei der Bewilligung und Abrechnung von Beiträgen des Landes kam es bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu vermeidbaren Doppelarbeiten. Zuständigkeiten wurden nicht immer hinreichend beachtet. Es bestanden hohe Arbeitsrückstände.
Entscheidungen für die Beitragsbemessung wurden getroffen, obwohl die Schulträger die hierfür erforderlichen Angaben nicht gemacht hatten. So fehlten beispielsweise Informationen zu Abweichungen zwischen geplantem und durchgeführtem Unterricht, zur Vergütungsfähigkeit von Mehrarbeit oder zu Erstattungen von Krankenkassen. Gebotene Kürzungen der Beiträge unterblieben.
Private Schulen sind nicht an Vorgaben zur Klassengröße gebunden. Ihre Zügigkeit war nicht immer festgelegt. Dadurch konnten sie Gestaltungsspielräume zur Bildung von beitragsfähigen "Lehrkräftereserven" nutzen. Bei den einbezogenen Schulen beliefen sich diese im Prüfungszeitraum rechnerisch auf insgesamt 77 Vollzeitlehrkräfte.
Beiträge für nebenberuflich Beschäftigte und Beihilfen für teilzeitbeschäftigte Beamte im Kirchendienst wurden ohne entsprechende Rechtsgrundlagen festgesetzt.
Nr. 16 Fachhochschule Bingen
- problematische Kooperation -
Bei der Kooperation mit einer Gesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Landes lagen zahlreiche Mängel vor:
Die Abgrenzung zwischen hauptamtlichen Aufgaben und entgeltlicher Nebentätigkeit von Professoren der Fachhochschule Bingen war unzureichend.
Die Lehrverpflichtung von Professoren wurde auch für Nebentätigkeiten, die gegen Entgelt ausgeübt wurden, ermäßigt.
Bedienstete der Fachhochschule zeigten Nebentätigkeiten häufig nicht an oder beantragten die erforderliche Genehmigung nicht oder nicht rechtzeitig.
Eine Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Material oder Personal der Fachhochschule unterblieb.
Der Leistungsaustausch war intransparent und unausgewogen.
Nr. 17 Landes-Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck
- Wie viel lässt sich das Land die Stiftung kosten? -
Die Stiftung wurde überwiegend durch das Land finanziert. Dessen Finanzierungsbeiträge waren im Landeshaushalt nicht transparent dargestellt. Ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung wurde der Stiftung eine landeseigene Immobilie unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Die Stiftung schöpfte Einnahmemöglichkeiten nicht hinreichend aus. Veranstaltungen waren sehr hoch bezuschusst.
Die Stiftungsgründung hatte rechtsformbedingten Mehraufwand von mehr als 100.000 € jährlich zur Folge, der nicht durch entsprechende Vorteile aufgewogen wurde.
Nr. 18 Umbau und Erweiterung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
- wirtschaftliche Planung erfordert eine effizientere Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben -
Der 2010 für die Hochschule vorgelegte Raumbedarfsplan sah eine deutlich zu große Nutzfläche vor. In Zusammenarbeit mit dem Fachressort und der Hochschule wurde die Fläche um fast 2.800 m² reduziert. Baukosten von mehr als 10 Mio. € können dadurch vermieden werden.
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung verzichtete aus nicht nachvollziehbaren Gründen vor dem Grunderwerb auf eigene Untersuchungen zur Schadstoffbelastung. Für die Entsorgung von kontaminiertem Boden werden voraussichtlich Kosten von 1,6 Mio. € anfallen.
Die Planungskonzepte für die Erweiterung der Hochschule waren unwirtschaftlich und überschritten den genehmigten Raumbedarf um mehr als 520 m². Die im Wirtschaftsplan 2014/2015 etatisierten Gesamtbaukosten von 67 Mio. € waren übersetzt.
Durch eine Optimierung der Planung konnten Flächen in vorhandenen Gebäuden besser genutzt und das Volumen des Neubaus um 10.000 m³ verkleinert werden. Die geschätzten Kosten verringerten sich dadurch um 8,5 Mio. €. Eine weitere Reduzierung des umbauten Raums um 2.500 m³ ist möglich.
Kosten von 0,3 Mio. € für den Erwerb eines Grundstücks und mehr als 1 Mio. € für den Bau zusätzlicher Stellplätze sowie weitere damit zusammenhängende Kostenrisiken sind vermeidbar.
Nr. 19 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz
- erhebliches Einsparpotenzial beim gartenbaulichen Versuchswesen -
Das Versuchswesen des DLR Rheinpfalz war nicht hinreichend am Bedarf und am öffentlichen Interesse orientiert. Ein Großteil der Versuche im Obstbau ist entbehrlich. Für Versuche mit Zier-, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Weihnachtsbaumkulturen waren überwiegend andere Einrichtungen zuständig. Versuchsergebnisse wurden kaum nachgefragt.
Das DLR Rheinpfalz führte Versuche im Obstbau an drei Standorten durch - davon einer in Nordrhein-Westfalen. Für die Versuche ist nur ein Standort im Land erforderlich.
Bei einer Verringerung der Versuche und der Zahl der Standorte auf den notwendigen Bedarf können insgesamt 23 besetzte Stellen abgebaut werden. Dadurch lassen sich Personal- und Sachkosten von fast 2,1 Mio. € jährlich vermeiden.
Ein am Bedarf orientiertes Konzept mit Kostenkalkulationen fehlte. Die Kosten- und Leistungsrechnung war aufgrund des unvollständigen Kostenausweises als Planungs- und Steuerungsinstrument für das Versuchswesen nur eingeschränkt geeignet.
Nr. 20 Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen in der Landesverwaltung
- hohe Kostenrisiken für die Einführung der elektronischen Akte -
Die 2007 erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Einführung des Dokumentenmanagementsystems DOKMA berücksichtigte wesentliche Kosten für das zuvor durchgeführte Pilotprojekt und den Personaleinsatz nicht. Projektbegleitende und abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unterblieben.
Mit der Einführung von DOKMA angestrebte Verbesserungen und Einsparungen waren nur teilweise erreicht. Wichtige Geschäftsprozesse waren nicht hinreichend unterstützt. Eine ordnungsgemäße Aktenführung war nicht immer gewährleistet. Die Übertragung elektronischer Akten in ein anderes Ministerium verursachte erheblichen Aufwand.
Nach den im Wesentlichen übereinstimmenden Feststellungen mehrerer Rechnungshöfe ist es bislang nicht gelungen, in den geprüften Landesverwaltungen elektronische Akten in größerem Umfang erfolgreich einzuführen und wirtschaftlich zu nutzen. Den Kosten für die Einführung stand häufig kein angemessener Nutzen gegenüber.
Nr. 21 Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
- Wirtschaftsführung nicht transparent, Organisation verbesserungsbedürftig -
Die Erträge des Landesbetriebs reichten trotz eines erheblichen Stellenabbaus und gestiegener Erlöse bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes nicht aus, die übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Zuwendungen des Landes wurden zur Querfinanzierung defizitärer Produktbereiche eingesetzt. Mittel der Forstrücklage wurden bestimmungswidrig zum Ausgleich von Defiziten verwendet.
Beim Vollzug des Wirtschaftsplans überschritt der Landesbetrieb einzelne Aufwandsansätze um bis zu 19 Mio. €. Dies trug dazu bei, dass die Rechnungen 2009 und 2011 mit Mehraufwendungen von 3,4 Mio. € und 6,4 Mio. € abschlossen.
Die Produktbereiche des Landesbetriebs wurden nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgerechnet. Dadurch fehlten Orientierungshilfen für die Bemessung der Zuwendungen des Landes. Außerdem war nicht nachvollziehbar, wie die für konkrete Zwecke bewilligten Zuwendungen verwendet wurden.
Die Bilanzen bildeten die Vermögenslage des Landesbetriebs nicht transparent ab. Testierte Jahresabschlüsse lagen zu spät vor. In den Haushaltsrechnungen des Landes ausgewiesene Abschlussergebnisse stimmten nicht mit den testierten Jahresabschlüssen überein.
Für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des kaufmännischen Rechnungswesens wandte der Landesbetrieb bis Ende 2012 mindestens 1,9 Mio. € auf. Beide Instrumente wurden 2014 noch nicht hinreichend zur Steuerung und Verbesserung der Transparenz eingesetzt.
Die Kassenführung des Landesbetriebs wies zahlreiche Mängel auf. Möglichkeiten zur Verbesserung der Organisation wurden nicht genutzt.
Nr. 22 Hochwasserschutz an der Mosel
- unwirtschaftliche Finanzierung nach dem "Mogendorfer Modell", Mängel im Projektmanagement, fehlerhafte Abrechnung und Kostenteilung -
Die Entscheidung für die Privatfinanzierung des Hochwasserschutzes in der Ortsgemeinde Kesten nach dem "Mogendorfer Modell" beruhte auf einem fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsvergleich. Dies führte zu Mehrkosten gegenüber der konventionellen Haushaltsfinanzierung. Der Wirtschaftlichkeitsvorteil war um mehr als 71.000 € zu niedrig ausgewiesen.
Die für die Projektleitung verantwortliche Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord überwachte Leistungen von Auftragnehmern nicht ordnungsgemäß. Leistungsbeschreibungen waren fehlerhaft und wurden nicht hinreichend geprüft. Der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin wurde um mehr als acht Monate überschritten, ohne dass die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht worden wäre. Darüber hinaus führte eine fehlerhafte Bauabrechnung für das Land zu finanziellen Nachteilen von 125.000 €.
Der Kostenanteil des Landes an einem gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Bernkastel-Kues finanzierten Pumpwerk war um 220.000 € zu hoch bemessen.