Jahresbericht 2015 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20151. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2014 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2013, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Weiterhin enthält der Bericht Ergebnisse der Prüfung von Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet und lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die die jeweilige weibliche Form mit einschließen.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2014 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 5. Januar 2015 die Haushaltsrechnung 2013 zugeleitet.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat zusammen mit dem Thüringer Rechnungshof entsprechend der am 29. Juli 2009 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Übertragung von Prüfungsaufgaben bei Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) im Rundfunkbereich die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals (KiKA), Erfurt, geprüft. Die Prüfungsmitteilungen hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz am 18. Dezember 2014 dem Intendanten und den Gremienvorsitzenden des ZDF sowie der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder übermittelt.
Der Rechnungshof wird 2015 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2015 durchgeführt werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsident Ulrich Steinbach, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 547), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2012 (GVBl. S. 199), BS 63-1.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.