Jahresbericht 2015 - Nr. 15 Beiträge des Landes zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten allgemeinbildender Ersatzschulen
- Mängel im Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren mit finanziellen Folgen -
Bei der Bewilligung und Abrechnung von Beiträgen des Landes kam es bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu vermeidbaren Doppelarbeiten. Zuständigkeiten wurden nicht immer hinreichend beachtet. Es bestanden hohe Arbeitsrückstände.
Entscheidungen für die Beitragsbemessung wurden getroffen, obwohl die Schulträger die hierfür erforderlichen Angaben nicht gemacht hatten. So fehlten beispielsweise Informationen zu Abweichungen zwischen geplantem und durchgeführtem Unterricht, zur Vergütungsfähigkeit von Mehrarbeit oder zu Erstattungen von Krankenkassen. Gebotene Kürzungen der Beiträge unterblieben.
Private Schulen sind nicht an Vorgaben zur Klassengröße gebunden. Ihre Zügigkeit war nicht immer festgelegt. Dadurch konnten sie Gestaltungsspielräume zur Bildung von beitragsfähigen "Lehrkräftereserven" nutzen. Bei den einbezogenen Schulen beliefen sich diese im Prüfungszeitraum rechnerisch auf insgesamt 77 Vollzeitlehrkräfte.
Beiträge für nebenberuflich Beschäftigte und Beihilfen für teilzeitbeschäftigte Beamte im Kirchendienst wurden ohne entsprechende Rechtsgrundlagen festgesetzt.