Jahresbericht 2015 - Nr. 13 Entgeltvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen
- vermeidbare Belastung von Land und Kommunen durch unangemessen hohe Entgelte -
Die Kosten für die Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten in Rheinland-Pfalz stiegen von 1985 bis 2011 um fast das Sechsfache auf mehr als 248 Mio. €. Hierzu trugen neben der Zunahme der Zahl der belegten Plätze in Werkstätten auch überhöhte Tagessätze bei.
Die vom Land mit den Werkstattträgern vereinbarten Tagessätze lagen erheblich über dem Durchschnitt der anderen Länder. Dies führte 2011 im Vergleich zum Länderdurchschnitt rechnerisch zu Mehrausgaben des Landes und der Kommunen von mehr als 30 Mio. €.
Die Werkstattträger erhielten Entgelte, ohne ihre Aufwendungen nachweisen zu müssen. Entstehung und Angemessenheit der Aufwendungen blieben ungeprüft. Gesetzlich seit vielen Jahren vorgeschriebene Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen hatte das Land noch immer nicht abgeschlossen.
Die Einhaltung der Personalschlüssel wurde nicht kontrolliert. Sie gingen über das rechtlich Notwendige und in anderen Ländern übliche Standards hinaus. Beispielsweise wurden die rheinland-pfälzischen Sozialhilfeträger allein durch die Einbeziehung von Gruppenhelfern in die Personalschlüssel mit geschätzten Ausgaben von 12 Mio. € jährlich belastet.
Vermeidbare Ausgaben in erheblichem Umfang entstanden u. a. dadurch, dass das Land nicht bewilligte Zusatzkräfte finanzierte, durch pauschale Anhebungen der Tagessätze auch nicht angefallene Kosten der Werkstätten deckte, Investitionskosten über Förderungen und laufende Vergütungen doppelt berücksichtigte und Tagessätze trotz entfallener Kosten nicht anpasste.