Jahresbericht 2015 - Nr. 11 Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz
- Organisationsstraffung und Personalanpassung möglich -
Das Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte setzten für die Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung zu viel Personal ein. Bei der derzeitigen Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit sind insgesamt 14,5 besetzte Stellen entbehrlich. Werden diese Stellen abgebaut, vermindern sich die Personalkosten um 1 Mio. € jährlich.
Möglichkeiten zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation waren noch nicht hinreichend genutzt. Durch eine Zusammenlegung von Arbeitsgerichten, eine Eingliederung der Auswärtigen Kammern in die Stammgerichte und durch eine Verringerung der Zahl der Gerichtstage können weitere 6,5 besetzte Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von 540.000 € jährlich vermieden werden.
Die Notwendigkeit, im Stellenplan der Arbeitsgerichtsbarkeit unbesetzte Stellen vorzuhalten, war nicht nachgewiesen.