Jahresbericht 2015 - Nr. 10 Unfallfürsorge und Schadensersatzansprüche des Landes bei fremdverschuldeten Unfällen von Landesbediensteten
- weitere Zentralisierung der Schadensregulierung geboten -
Dienststellen des Landes bearbeiteten Dienstunfälle von Beamten nicht immer ordnungsgemäß. Sie gewährten teilweise Unfallfürsorgeleistungen ohne vorherige eingehende Prüfung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf einen Dienstunfall zurückzuführen waren.
Dem Land entstanden finanzielle Nachteile, weil Schadensersatzansprüche bei fremdverschuldeten Unfällen von Landesbediensteten nicht geltend gemacht worden waren. Aufgrund entsprechender Feststellungen des Rechnungshofs verfolgten Dienststellen in fast 40 Fällen bisher nicht geprüfte Schadensersatzansprüche von mehr als 104.000 €. In mehr als 50 weiteren Fällen sahen sie wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung von einer Prüfung und Berechnung der Ansprüche ab.
Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion waren die Zuständigkeiten für die Schadensregulierung der Landesbediensteten noch nicht vollständig übertragen.